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„Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?“
Erreichbarkeit als Wettbewerbsvorteil
Onlinehändler sind nicht verpflichtet einen Telefonservice anzubieten, wenn sie den Kunden eine andere Option zur Kontaktaufnahme bieten. Das beschloss der EuGH am 10. Juli 2019. Aber Vorsicht: die telefonische Erreichbarkeit ist ein wesentlicher Teil der Kundenbindung, der nicht unterschätzt werden darf.
<h2>Trend in Richtung Multichannel</h2><p>Es ist kein Geheimnis mehr, dass der Trend in der Kundenkommunikation ganz klar in <a href="http://www.contact-center.info/trend-in-richtung-multichannel-2633552274.html" target="_blank">Richtung Multichannel geht</a>. Ob E-Mail, Telefon oder WhatsApp, der Informationsaustausch läuft heute über mehrere Kanäle ab. Der Verbraucher wählt den für sich einfachsten Weg aus, um schnell eine Antwort zu bekommen. Bietet ein Unternehmen weniger Möglichkeiten, kann das den Aufwand erhöhen - und ein höherer Aufwand führt zu Frust und Frust führt zu zornigen Kunden und zornige Kunden sind vieles, aber selten loyal. </p><h2>Onlinehändler sind auf die Loyalität Ihrer Kunden angewiesen</h2><p>Doch gerade im Onlinehandel wo die Konkurrenz nur einen Mausklick entfernt ist, sind loyale Kunden geschäftskritisch. Eine gute Erreichbarkeit gilt daher sogar als Wettbewerbsvorteil. Wie viele und welche Kommunikationskanäle Sie zur Verfügung stellen wollen, sollte daher gut überlegt sein. Gleiches gilt für die Auffindbarkeit auf der Webseite. Wenn sich Ihre Kunden erst durch unzählige Seiten durchklicken müssen bis sie die Nummer Ihrer Hotline finden, könnten die bis dahin schon längst bei der Konkurrenz gelandet sein.</p><p><a href="https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/verbraucherschutz-eugh-online-haendler-muessen-nicht-per-telefon-erreichbar-sein/24577872.html?ticket=ST-9121821-eM41amuUmtWOp6sscMTH-ap3" target="_blank">©Handelsblatt</a></p>
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